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Firmen und Personalabteilungen in Karlsruhewochenweise

Nicht eine Wohnung für eine Person, sondern verlässliche Kapazität für ein Team.

Was bei wochenweiseer Miete gilt

Unter sechs Monaten liegt in der Regel ein Vertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch vor (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB); der Mieterschutz bei Kündigung greift dann eingeschränkt.

Worauf Firmen und Personalabteilungen in Karlsruhe achten

Was in Karlsruhe gilt

Bundesland
Baden-Württemberg
Postleitzahl
76229
Kappungsgrenze
15 % in drei Jahren (verschärft)
Mietpreisbremse
gilt bei Neuvermietung

Karlsruhe gehört zu den 130 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nach der Kappungsgrenzenverordnung Baden-Württemberg (KappVO BW) (GBl. 2025 Nr. 145 vom 19.12.2025), gültig bis 31. Dezember 2026.

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