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Firmen und Personalabteilungen in Baden-Badenwochenweise

Nicht eine Wohnung für eine Person, sondern verlässliche Kapazität für ein Team.

Was bei wochenweiseer Miete gilt

Unter sechs Monaten liegt in der Regel ein Vertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch vor (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB); der Mieterschutz bei Kündigung greift dann eingeschränkt.

Worauf Firmen und Personalabteilungen in Baden-Baden achten

Was in Baden-Baden gilt

Bundesland
Baden-Württemberg
Postleitzahl
76530
Kappungsgrenze
20 % in drei Jahren
Mietpreisbremse
gilt hier nicht
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