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Mieterhöhung prüfen

Ist die Erhöhung zulässig?

Eine Mieterhöhung hat zwei Grenzen: die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze. Diese Prüfung rechnet beide nach.

Kostenlos Für Mietende

In diesen Gemeinden gilt die verschärfte Kappungsgrenze von 15 Prozent.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Erhöhung sein?
Innerhalb von drei Jahren höchstens zwanzig Prozent, in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nur fünfzehn. Und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Gilt das auch für möblierte Wohnungen?
Für den Wohnraumanteil ja. Der Möblierungszuschlag wird gesondert betrachtet.
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