Mieterhöhung prüfen
Ist die Erhöhung zulässig?
Eine Mieterhöhung hat zwei Grenzen: die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kappungsgrenze. Diese Prüfung rechnet beide nach.
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Häufige Fragen
- Wie hoch darf die Erhöhung sein?
- Innerhalb von drei Jahren höchstens zwanzig Prozent, in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt nur fünfzehn. Und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
- Gilt das auch für möblierte Wohnungen?
- Für den Wohnraumanteil ja. Der Möblierungszuschlag wird gesondert betrachtet.