Bedarfswert und Verkehrswert
Rechnet das Finanzamt zu hoch?
Das Finanzamt setzt bei Erbschaft und Schenkung einen typisierten Bedarfswert an. Liegt der Verkehrswert darunter, lässt sich das nachweisen.
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Häufige Fragen
- Wie weise ich den niedrigeren Wert nach?
- Über ein Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen — die sogenannte Öffnungsklausel des Bewertungsgesetzes.