Möbliert wohnen — wochenweise
Ein bis vier Wochen, meist projekt- oder einsatzgebunden.
Was sich dabei ändert
Unter sechs Monaten liegt in der Regel ein Vertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch vor (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB); der Mieterschutz bei Kündigung greift dann eingeschränkt.