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Clever Boarding

Möbliert wohnen — wochenweise

Ein bis vier Wochen, meist projekt- oder einsatzgebunden.

Was sich dabei ändert

Unter sechs Monaten liegt in der Regel ein Vertrag über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch vor (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB); der Mieterschutz bei Kündigung greift dann eingeschränkt.

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