Möbliert wohnen — Langzeitmiete
Ab sechs Monaten, häufig als dauerhafter Zweitwohnsitz oder Firmenapartment.
Was sich dabei ändert
Ab sechs Monaten gilt regelmäßig normales Wohnraummietrecht mit vollem Kündigungsschutz; der Möblierungszuschlag muss dann gesondert ausgewiesen werden.